- ergreifen
- er·grei·fen; ergriff, hat ergriffen; [Vt] 1 jemanden irgendwo / etwas ergreifen jemanden / etwas mit der Hand fassen und (fest)halten: Er ergriff sie am Arm / bei der Hand und führte sie auf den Balkon; Er ergriff sein Glas und hob es hoch2 jemanden ergreifen jemanden (der gesucht wird oder auf der Flucht ist) fangen oder verhaften ≈ fassen: Die Polizei ergriff den Dieb, als er über die Grenze fliehen wollte3 etwas ergreift jemanden / etwas etwas wirkt plötzlich und meist zerstörerisch auf jemanden / etwas ein: Das Haus wurde vom Feuer ergriffen|| NB: meist im Passiv!4 etwas ergreift jemanden ein starkes Gefühl wirkt plötzlich auf jemanden: Er wurde von Angst / Panik / Zorn ergriffen|| NB: meist im Passiv!5 etwas ergreift jemanden etwas ruft ein starkes Mitgefühl bei jemandem hervor ≈ etwas erschüttert jemanden: Die Nachricht vom Tod seines Freundes hat ihn tief ergriffen|| NB: kein Passiv!6 verwendet (als Funktionsverb) in Verbindung mit einem Subst., um auszudrücken, dass sich der Betroffene für eine bestimmte Handlungsweise o.Ä. entscheidet oder mit etwas anfängt: einen Beruf ergreifen einen Beruf wählen; von etwas Besitz ergreifen etwas in Besitz nehmen; die Flucht ergreifen flüchten; die Gelegenheit (zu etwas) ergreifen die Gelegenheit nutzen, etwas zu tun; die Initiative ergreifen als Erster aktiv werden; Maßnahmen ergreifen versuchen, mit bestimmten Mitteln etwas zu ändern; die Macht ergreifen die Herrschaft über etwas (oft mit Gewalt) übernehmen; für jemanden Partei ergreifen sich für jemanden einsetzen; das Wort ergreifen (meist in einer Debatte, Diskussion o.Ä.) über etwas zu sprechen anfangen|| zu 2 Er·grei·fung die
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.